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Urheberrecht Teil II – Urheberrechtlicher Schutz von Software

Beginn: Ende: Veranstaltungsort: Online
Veran­stal­tungs­art:
  • CET
Software ist ein zentraler Bestandteil unserer heutigen Wissens- und Informationsgesellschaft. Sie stellt eines der bedeutendsten Wirtschaftsgüter und nimmt selbst in herkömmlichen technischen Produkten einen immer höheren Stellenwert ein. Dabei stellt sich die Frage, wie Software rechtlich geschützt werden kann und welche Voraus­setz­ungen für einen gewerblichen Rechtsschutz von Software erfüllt sein müssen. Zu diesem The­ma wird Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Fuß referieren. Als Experte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes befasst sich Herr Dr. Fuß unter anderem mit dem Ur­he­ber­recht, IT-Recht, Markenrecht, Medienrecht und dem Wettbewerbsrecht.

Schwer­punkte der Ver­anstalt­ung sind:

  • die Voraus­setz­ungen für den urheberrechtlichen Schutz
  • die Abgrenzung zu anderen Schutzrechten wie z.B. das Patent- und Markenrecht
  • ein Überblick zum Urhebervertragsrecht

Referieren wird Dr. iur. Michael Fuß von der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord PartG.

Aufgrund der begrenzten Zahl von max. 30 Teilnehmern empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung, diese ist per Mail mög­lich.

Ablauf/ Technische Voraus­setz­ungen:

Die Ver­anstalt­ung wird aufgrund der derzeitigen Situation als Online-Seminar statt­finden. Benötigt wird lediglich eine stabile Internetverbindung sowie ein Laptop, PC oder Tablet mit Kamera und Mikrofon. Die Installation einer Software ist nicht er­for­der­lich.