Zum Inhalt
Promovierende laden internationale Wissenschaftler*innen ein

tu.hosts

Mit tu.hosts können Promovierende hochrangige Wissenschaftler*innen von internationalen Institutionen für Vorträge und Veranstaltungen einladen.

Holen Sie die weltweit besten Wissenschaftler*innen Ihrer Disziplin an die TU Dortmund und stärken Sie ihr internationales Netzwerk!

tu.hosts ermöglicht es Promovierenden, Gastvorträge oder Workshops internationaler Spitzenforscher*innen zu finanzieren.

tu.hosts wird einmal pro Jahr im November ausgeschrieben. Erfolgreiche Bewerber*innen können mit bis zu 4.000 Euro Fördermitteln die Kosten für Reise, Honorar und Veranstaltung decken.

Studierende sitzen in einer Vorlesung im Hörsaal. © Nikolas Golsch​/​TU Dortmund
Fragen und Antworten

Das Wichtigste zu tu.hosts

Promovierende können hochrangige Wissenschaftler*innen (i.d.R. Professor*innen) von ausländischen Universitäten oder Forschungseinrichtungen an die TU Dortmund einladen.

Die Kosten für Anreise, Übernachtung, Veranstaltung und/oder Honorar werden durch tu.hosts übernommen - bis zur einer Höhe von 4.000 Euro.

Bitte beachten Sie, dass Catering-Kosten nicht abgerechnet werden können.

tu.hosts bietet eine finanzielle Förderung - der Gastaufenthalt selbst wird vollständig von den Promovierenden organisiert.

Förderfähig sind Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu einer Woche. Dabei muss von dem/der Gastforscher*in ein hochschulöffentlicher Vortrag gehalten, ein Workshop angeboten oder ein vergleichbares Angebot gemacht werden.

Antragsberechtigt für tu.hosts sind eingeschriebene Promovierende der TU Dortmund.

War Ihr Antrag nicht er­folg­reich, dürfen Sie in der nächsten Runde wieder einen Antrag stellen.

Jede*r Doktorand*in kann nur einmal tu.hosts-Mittel einwerben.

Die tu.hosts-Förderungen werden einmal jährlich vergeben. Die Einreichungsfrist ist der 15.11. eines jeden Jahres.

Die Förderung muss ab dem Tag der Zusage innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.

Für den tu.hosts-Förderantrag benötigen wir folgende Dokumente:

  • eine formlose Absichtserklärung/Zusage der*des Gastforschenden, den geplanten Vortrag/Workshop/Angebot zu halten
  • ein Konzeptpapier (max. 1 Seite), das folgende Informationen enthalten soll:
    • wissenschaftlicher Hintergrund der*des Gastforschenden
    • geplante Veranstaltungen im Rahmen des Gastaufenthalts
    • thematischer Zusammenhang des geplanten Vortrags/Workshops/Angebots zum Dissertationsprojekt und/oder zum Forschungsumfeld der*des Antragstellenden
    • voraussichtliche Kosten des geplanten Gastaufenthalts
  • Immatrikulationsbescheinigung der*des Antragstellenden
  • CV der*des Antragstellenden

Bitte laden Sie alle Dokumente in einer PDF-Datei im Anmelde-Formular hoch.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch die ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (SK FuN) des Senats.

Die Kommission wählt die besten Bewerbungen nach folgenden Kriterien aus:

  • Reputation der eingeladenen Persönlichkeit: Hochrangige/etablierte Forschende von ausländischen Universitäten oder Forschungseinrichtungen (es muss eine Absichtserklärung oder ein Nachweis über Kontaktaufnahme vorliegen)
  • Programmkonzept: Art (z.B. Vortrag, Workshop oder Tagung), Zeitpunkt und Ablauf der geplanten Veranstaltung
  • Zusammenhang der geplanten Veranstaltung mit dem Promotionsthema, der Arbeitsgruppe oder dem Forschungsumfeld der*des Antragstellenden
  • Adäquatheit der voraussichtlichen Kosten

Die Entscheidung über die Zusagen liegt beim Rektorat der TU Dortmund.

Ab Zusage der Finanzierung haben Promovierende ein Jahr Zeit, ihre Mittel aus tu.hosts zu verausgaben.

Es gibt keine feste Anzahl an Förderungen pro Ausschreibungsrunde. Die Anzahl erfolgreicher Bewerbungen hängt ab von der Qualität der Bewerbungen und dem verfügbaren Gesamtbudget.

Formales:

  • Achten Sie auf Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen.
  • Halten Sie die Antragsfrist ein (bis 23:59 Uhr am 15. November).
  • Halten Sie Vorgaben wie die maximale Länge der Dokumente ein (max. 1 Seite für Konzeptpapier).

Inhaltlich

  • Reputation der eingeladenen Persönlichkeit: Verdeutlichen Sie (auch für fachfremde Gutachter*innen), warum der*die Forscher*in eine besondere Reputation in Ihrem Fachgebiet oder Forschungsthema hat. Bei jüngeren Gastforschenden können Sie zudem das Potenzial sichtbar machen.
  • Programmkonzept: Zeigen Sie, dass Sie den Gastaufenthalt optimal für Sie selbst und Ihre Kolleg*innen nutzen, bspw. durch eine gute Kombination von Veranstaltungstypen (Vorlesung, Workshop, Kolloquium, o.Ä.).
  • Zusammenhang der geplanten Veranstaltung mit dem Promotionsthema, der Arbeitsgruppe oder dem Forschungsumfeld der*des Antragstellenden: Erklären Sie (auch für fachfremde Gutachter*innen) verständlich, welchen Bezug der*die Gastforscher*in zu Ihrer eigenen Forschung hat.
  • Adäquatheit der voraussichtlichen Kosten: Stellen Sie eine nachvollziehbare Kalkulation der erwarteten Kosten auf.

Die Rahmenbedingungen des Programms tu.hosts sind in der Vergaberichtlinie vom 14. Oktober 2024 geregelt.

Fragen zu tu.hosts?

Ansprechperson