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Förderprogramm für Promovierte

TU Dortmund Young Academy

Mit der Young Academy unterstützt die Technische Universität Dortmund promovierte Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase beim Aufbau eines drittmittelstarken Forschungsprofils.

Die TU Dortmund Young Academy umfasst vielseitige interne Projektförderungen, einen Forschungspreis und ein exklusives Veranstaltungsprogramm für alle Mitglieder.

Eine Auf­nah­me in die Young Academy erfolgt über die er­folg­reiche Einwerbung der internen Projektför­de­rung  oder durch die Aus­zeich­nung mit dem Forschungspreis der Young Academy. Über einen Zeitraum von bis zu sechs Jah­ren erhalten Sie als Mitglied der Young Academy Zugang zu dem exklusiven Veranstaltungsangebot.

Förderlinien im Überblick

Projektförderung der Young Academy

Pro Antrag können max. 10.000 Euro Förderung eingeworben werden.

Der Förderantrag kann ein oder mehrere verschiedene Module umfassen, die jedoch Teil der Durchführung desselben Forschungsprojekts sind. Es sollten jedoch nicht mehr als drei Module kombiniert werden. Außerdem gilt für die Kombination von Modulen:

Die Kombination muss für die erfolgreiche Durchführbarkeit des Projekts unablässig sein.  Es ist im Antrag zu begründen, warum das Projekt nur mit einer Kombination dieser Module umsetzbar ist.

 

Mögliche Module sind:

(A) Kleingerät

(B) Unterstützung für eine wissenschaftliche Workshop-/Konferenzorganisation

(C) Unterstützung durch SHK z.B. für Publikation oder Drittmittel-Antragsvorbereitung

(D) Teilnahme an einer internationalen Konferenz mit aktivem Beitrag

(E) Andere Unterstützungsbedarfe im Forschungskontext

 

Eine Kombination könnte z.B. so aussehen: Für die Durchführung einer Datenerhebung ist die Anschaffung eines Kleingeräts notwendig (Modul A) sowie die Unterstützung durch eine SHK (Modul C). Für die Anschaffung werden 5.000 Euro veranschlagt, für die Hilfskraft 3.000 Euro. Insgesamt werden also 8.000 Euro beantragt.

Für die jeweiligen Module werden folgende Maximalbeträge vorgeschlagen (Einzelfallabweichungen sind jedoch begründet möglich):

(A) Kleingerät: bis zu 5.000 €

(B) Unterstützung für Workshop-/Konferenzorganisation: bis zu 5.000 €

(C) Unterstützung durch SHK z.B. für Publikation oder Drittmittel-Antragsvorbereitung: bis zu 3.000 €

(D) Teilnahme an einer internationalen Konferenz mit aktivem Beitrag:  bis zu 2.500 €

(E) Andere Unterstützungsbedarf im Forschungskontext: bis zu 3.000 €.

 

Die Fördergelder müssen binnen 24 Monaten nach Bewilligung zweckgebunden verausgabt werden.

Promovierte Wissenschaftler*innen unterhalb der Professur, die an der TU Dortmund beschäftigt sind.

Antragsteller*innen geben Ihre Daten im Bewerbungsportal ein und laden  folgende Unterlagen zusammen in einer PDF-Datei hoch:

  • Vorhabensskizze (max. 2 Seiten): Dies beinhaltet eine Vorhabensbeschreibung, aus der das Thema und die Relevanz des Vorhabens hervorgeben, sowie ggf. weitere Beteiligte und deren Aufgabe im Projekt. Außerdem ist ein Zeit- und Budgetplan Teil der Vorhabensskizze. Der Budgetplan muss vorher von Dezernat 5.1 geprüft worden sein (Ansprechpersonen: Vanessa Hohmann (Vertretung: Dana Gerbersmann)). Für diese Prüfung müssen 10 Tage eingeplant werden.
     
  • Befürwortungsschreiben der Vertretung der Gruppe der wiss. Beschäftigen im Fakultätsrat: Die Fakultätsratmitglieder aus der Gruppe der wiss. Beschäftigten können pro Ausschreibungsrunde bis zu drei Anträge aus ihrer Fakultät befürworten. Bewerber*innen lassen das Befürwortungsschreiben ausfüllen und laden es mit ihren Bewerbungsunterlagen hoch. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die befürwortet worden sind.
     
  • Promotionsurkunde in Kopie
     
  • CV (nach DFG-Vorlage) und Publikationsliste

Nach Ablauf der Antragsfrist werden alle eingegangenen Anträge begutachtet. Das Auswahlgremium trifft eine Vorauswahl über Antragsteller*innen, die eingeladen werden, um ihr Projekt zu präsentieren. Die Präsentation umfasst 10 Minuten Vortrag mit anschließender Diskussion (ebenfalls circa 10 Minuten). Nach den Präsentationen berät das Gremium erneut. Anschließend werden die Antragsteller*innen schriftlich über die Bewilligung oder Ablehnung ihres Antrags informiert.

Eine erneute Antragstellung durch dieselbe Person ist nach Abschluss der Förderung möglich. 

Eine Beschreibung des Antragsverfahrens aus Sicht einer Bewerberin können Sie auch im Interview mit Dr. Raja Herold-Blasius nachlesen.

Die Projektförderung jährlich ausgeschrieben. Die Einreichungsfrist ist der 30. November.

Das Gremium bewertet die wissenschaftliche Qualität der Anträge, die Relevanz des beantragten Projekts für die Forschung der Antragsstellenden sowie für die Forschung an der TU Dortmund. Außerdem sollte ein angemessenes Verhältnis von Mitteleinsatz und zu erwartendem Ertrag vorliegen.

Schildern Sie in Ihrem Antrag kurz und präzise den erhofften Erkenntnisgewinn Ihres Forschungsprojekts, dessen Innovativität bzw. die Lücke, die dadurch geschlossen wird, die Bedeutung des Projekts für die Entwicklung ihres eigenen Forschungsprofils und falls zutreffend, die Anschlussfähigkeit an die Profilbereiche der TU Dortmund bzw. die Bedeutung Ihrer Forschung für das Profil der TU Dortmund.

Das Gremium besteht aus drei ausgewiesenen Nachwuchswissenschaftler*innen unterschiedlicher Fakultäten, die bereits eigene hochkarätige Drittmitteleinwerbungen, eine Nachwuchsgruppenleitung oder Juniorprofessur vorweisen können:

Den Panelvorsitz hat der/die Pro­rektor*in Forschung, Prof. Dr. Nele McElvany (ohne eigenes Stimmrecht).

© TU Dortmund ​/​ MVP

Wissenschaflter*innen, deren Förderantrag bewilligt wurde oder die den Forschungspreis der Young Academy erhalten haben werden für bis zu 6 Jahre Mitglied der Young Academy. Sie erhalten damit Zugang zu einem exklusiven Begleitprogramm, das sie beim Aufbau eines drittmittelstarken Profils unterstützt. Dieses Programm besteht aus Workshops, Retreats, Kamin-Abenden mit dem Rektorat und einem Peer-Mentoring-Angebot.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Begleitprogramms ist verbindlich erforderlich. In den ersten zwei Jahren muss jedes Element (Auftaktworkshop, Themenworkshop, Retreat, Kamin-Abend, Einführung Peer-Mentoring) einmal absolviert werden. In den nächsten vier Jahren kann optional an allen Elementen (außer dem Auftaktworkshop) teilgenommen werden.

Wer hat die Förderung zuletzt erhalten?

Projektförderungen der Young Academy

Antrag stellen

Beantragen Sie jetzt Ihre Förderung über das Antragsformular.

Auszeichnung für exzellente Forschung

Forschungspreis der Young Academy

Mit dem Forschungspreis der TU Dortmund Young Academy werden herausragende Forschungsbeiträge von promovierten Wissenschaftler*innen unterhalb der Vollprofessur ausgezeichnet. Der Preis wird einmal jährlich an bis zu zwei Preisträger*innen auf der akademischen Jahresfeier verliehen. Er ist auf 2.500 Euro dotiert, die für Forschungszwecke eingesetzt werden müssen. Preisträger*innen werden automatisch Mitglieder der TU Dortmund Young Academy. Über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren erhalten Sie als Mitglied der Young Academy Zugang zu dem exklusiven Veranstaltungsangebot. Der Ausschreibungszeitraum startet jährlich im Sommer.

Herausragende Forschungsarbeiten nach der Promotion, die aus einer oder zwei Publikationen bestehen und nicht mehr als drei Jahre zurückliegen. Es muss sich um einen selbstständigen Forschungsbeitrag handeln (Co-Autorenschaften sind nicht ausgeschlossen – bitte kennzeichnen Sie in diesem Fall deutlich, welche Teile des Beitrags auf Sie zurückgehen). Dissertationsschriften können nicht eingereicht werden.

Bewerben können sich promovierte Wissenschaftler*innen unterhalb der vollen Professur, die an der TU Dortmund beschäftigt sind. Die Bewerbung erfolgt als Selbstbewerbung.

  • Hohe wissenschaftliche Qualität
  • hohe (internat.) Sichtbarkeit der Forschungsarbeit (z.B. Häufigkeit des Aufrufs, der Zitation, öffentliche Wahrnehmung, Vorstellung auf (internat.) Konferenzen, etc.)
  • Relevanz (gesamtgesellschaftlich, für die Forschung der TU Dortmund, …)
  • Nur sofern zutreffend: Drittmittel-Relevanz (wurde die Forschung mit Drittmitteln finanziert oder hat der Einwerbung von Drittmitteln gedient?)

Bitte nutzen Sie Ihr Begründungsschreiben, um die Bedeutung der Publikation transparent für ein fachfremdes Publikum sichtbar zu machen.

In einem einstufigen Verfahren wählt das Gremium der Young Academy bis zu zwei Beiträge aus. Das Gremium besteht aus drei ausgewiesenen Nachwuchswissenschaftler*innen unterschiedlicher Fakultäten, die bereits eigene hochkarätige Drittmitteleinwerbungen, eine Nachwuchsgruppenleitung oder Juniorprofessur vorweisen können:

Den Panelvorsitz hat der/die Pro­rektor*in Forschung, Prof. Dr. Nele McElvany (ohne eigenes Stimmrecht).

Der Preis wird jährlich von Sommer bis Herbst ausgeschrieben und auf der akademischen Jahresfeier verliehen.

Einreichungsfrist ist der 30.09. eines Jahres.

© TU Dortmund ​/​ MVP

Wissenschaflter*innen, die den Forschungspreis der Young Academy erhalten haben oder deren Förderantrag bewilligt wurde, werden für bis zu 6 Jahre Mitglied der Young Academy. Sie erhalten damit Zugang zu einem exklusiven Begleitprogramm, das sie beim Aufbau eines drittmittelstarken Profils unterstützt. Dieses Programm besteht aus Workshops, Retreats, Kamin-Abenden mit dem Rektorat und einem Peer-Mentoring-Angebot.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Begleitprogramms ist verbindlich erforderlich. In den ersten zwei Jahren muss jedes Element (Auftaktworkshop, Themenworkshop, Retreat, Kamin-Abend, Einführung Peer-Mentoring) einmal absolviert werden. In den nächsten vier Jahren kann optional an allen Elementen (außer dem Auftaktworkshop) teilgenommen werden.

Dokumente für die Bewerbung

Bitte füllen Sie zunächst folgende Dokumente aus:

Im nächsten Schritt können Sie diese auf der Bewerbungs-Plattform hochladen (klicken Sie auf "Jetzt bewerben!").

Bewerben Sie sich jetzt für den Young Academy Forschungspreis.

Preisträger*innen